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Gold
Um die Verwendung von Gold als Finanzinstrument zu fördern, sieht diese Richtlinie eine Steuerbefreiung für Anlagegold vor. Deshalb zahlen Sie keine Ust. auf als Anlagegold anerkannte Goldbarren und Goldmünzen wenn der Feingehalt mindestens 900 Tausendstel beträgt.
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